Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen

  • eXemptec GmbH, Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg
  • eXemptec integration GmbH, Carl-Zeiss-Ring 13, 85737 Ismaning
  • eXemptec Service Desk GmbH, Alexandrinenstraße 16, 19055 Schwerin
  • eXemptec ITE GmbH, Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg
  • eXemptec blue GmbH, Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg

(die alle jeweils nachfolgend einheitlich abgekürzt werden mit „eXemptec GmbH“) und dem Kunden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der eXemptec GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch den Anbieter zustande, sei es durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung.


§3 Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt der eXemptec GmbH mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung, der mit den zur reibungslosen Durchführung erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist. Der Ansprechpartner muss die erforderlichen Entscheidungen entweder selbst treffen können oder kurzfristig herbeiführen können.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.

3.2 Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vergütungen für werk-vertragliche Leistungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme durch den Kunden zu bezahlen. Dem Erhalt der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde diese unberechtigt verweigert. Mietzinsen und Leasingraten sind jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts zu entrichten, nach dem sie bemessen sind. Ist kein Zeitabschnitt vereinbart, gilt eine monatliche Zahlungsweise. Im Übrigen sind Entgelte zehn Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Eine Zahlung gilt erst als er-folgt, wenn sie auf dem Konto der eXemptec GmbH eingegangen ist.


§5 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die eXemptec GmbH ist bei Verzug berechtigt, ihre noch ausstehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§6 Eigentumsvorbehalt

Die eXemptec GmbH behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die gelieferte Wa-re selbst bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unterrichtet der Kunde die eXemptec GmbH unverzüglich. Der Kunde überreicht dazu die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Die Unterrichtungspflicht besteht auch bei Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde Dritte bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention der eXemptec GmbH trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Kunde tritt im Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der eXemptec GmbH aus der Geschäftsbeziehung die dem Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. Vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache ist die eXemptec GmbH Hersteller der neuen Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der eXemptec GmbH gegen den Kunden um mehr als zwanzig Prozent, so gibt die eXemptec GmbH auf Verlangen des Kunden und nach Wahl der eXemptec GmbH Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.


§7 Lieferung und Leistungserbringung

4.1 Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

4.2 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

4.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager des Anbieters verlassen hat oder die Dienstleistung begonnen wurde.


§8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum des Anbieters.


§9 Gewährleistung und Haftung

5.1 Die eXemptec GmbH gewährleistet, dass die gelieferte Ware bzw. erbrachte Dienstleistung frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und die vereinbarten Eigenschaften aufweist.

5.2 Dem Kunden stehen grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Die gegebe-nen Ansprüche der Kunden aus Schadensersatzhaftung bleiben unberührt.

5.3 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung schriftlich gegenüber der eXemptec GmbH geltend gemacht werden. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte, es sei denn, der Mangel ist von der eXemptec GmbH arglistig verschwiegen oder von ihr eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden. Für Rügen von Unternehmern gilt §377 HGB.

5.4 Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die eXemptec GmbH bei Vorliegen eines kaufrechtlichen Mangels vor, statt Nachlieferung zunächst Nachbesserung zu ver-suchen, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar für den Kunden ist.

5.5 Die Mängelansprüche von Unternehmern verjähren - mit Ausnahme der bau-werks-bezogenen Mängel entsprechend §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 sowie 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB - in einer Frist von einem Jahr nach Erhalt der Ware, Abnahme des Werkes bzw. Abschluss der Dienstleistung.

5.6 Ist der Kunde Verbraucher, verjähren diese Gewährleistungsansprüche bei der Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren, bei der Lieferung gebrauchter Sachen inner-halb eines Jahres ab Gefahrübergang.

5.7 Die Haftung der eXemptec GmbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die eXemptec GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


§10 Kündigung

Kündigt der Kunde den Vertrag vor Lieferung, Installation oder Inanspruchnahme ei-ner Dienstleistung, so ist er verpflichtet, zehn Prozent der Auftragssumme an die eXemptec GmbH zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der eXemptec GmbH keine oder geringere Kosten entstanden sind. Die eXemptec GmbH ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. Diese trägt dann der Kunde.


§11 Rücktritt

Die eXemptec GmbH ist berechtigt, im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung von der eXemptec GmbH nicht zu vertreten ist. Die eXemptec GmbH ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse ab-gelehnt wurde.


§12 Datenschutz

Der Anbieter verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Nähere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung der eXemptec GmbH unter https://exemptec.eu/Datenschutz/ enthalten.


§13 Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

8.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

8.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Anbieter jederzeit geändert werden. Etwaige Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekanntgegeben und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widerspricht.


§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-den, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand dieser AGB: Februar 2024

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